1. Planfeststellungsverfahren reformieren und öffnen: Erst wenn
der Plan, der von Verwaltungen unter Ausschluss von Parlamenten und
Öffentlichkeit vorbereitet wird, fertig ist, wird die Öffentlichkeit beteiligt.
Die Anhörung ermöglicht nur, dass Betroffene Einwände erheben können. Fürsprecher
werden nicht gehört. Die Lösung lautet: frühzeitige öffentliche
Vorerörterungen, bevor ein Verwaltungsplan komplett erstellt ist. Nur durch
Integration lässt sich Akzeptanz für ein Projekt gewinnen.
2. Planverfahren und Hamburger Volksgesetzgebung verknüpfen: Die
Hamburger Volksgesetzgebung ermöglicht politische Teilhabe. Dennoch muss
erörtert werden, inwiefern es sinnvoll sein kann, die Zulässigkeit von
Bürgerbegehren und Volksentscheiden auf einen bestimmten zeitlichen Korridor im
Rahmen der öffentlichen Planung zu beschränken, um Kosten zu sparen und
Rechtssicherheit zu schaffen.
3. Verbandsklagerecht überdenken: Umwelt- und Artenschutz sind
wichtig, aber sie müssen im Verhältnis stehen. Das Verbandsklagerecht
verschafft den Umweltverbänden mehr Rechte als den Bürgern oder Unternehmen.
Die Rechtslage führt dazu, dass Umweltaspekten höhere Priorität eingeräumt
wird, als dem Gemeinwohl. Hier liegt eine eindeutige Schieflage vor, denn das
Abwägungsgebot kommt nicht zum Tragen. Das Verbandsklagerecht in seiner
jetzigen Form gehört also dringend auf den Prüfstand.
4. Netzinfrastrukturausbau koordinieren und verknüpfen: Es mangelt
an einer übergreifenden Steuerung des Netzausbaus. So könnten viele Gelder
gespart werden, wenn ein „Adhäsionsverfahren“ eingeführt würde, das vorsähe,
bei jedem Straßenbau Energie- und Breitbandnetze etc. mit zu verlegen. Es bedarf also eines Netzausbau-Koordinierungsgesetzes.
Die Europäischen Weichen dafür sind gestellt. Nun ist die Umsetzung erforderlich.
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