Anlässlich der Ankündigung des Senats, den Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst auf die städtischen Beamten zu übertragen, erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Es ist erfreulich, dass der Senat unserer Forderung folgt und den jüngsten Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst auf die Beamten unserer Stadt übertragen will. Leider ist unser entsprechender Antrag kurzfristig von der Tagesordnung des Haushaltsausschusses am vergangenen Freitag genommen worden. Darin fordern wir, dass Rot-Grün bei der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten nicht als Gegenfinanzierungsmaßnahme den Finanzrahmen erhöht. Sollten die ohnehin eingeplanten Mittel und personalwirtschaftliche Maßnahmen nicht ausreichen, muss die Koalition ein solides Finanzierungskonzept und einen geänderten Haushaltsplan vorlegen. Außerdem muss aus unserer Sicht weiterhin Vorsorge für die Altersversorgung der Beamten geschaffen werden. Die Erkenntnis, dass sich die strukturell höchste Belastung des Haushalts mit Versorgungsausgaben um einige Jahre weiter in die Zukunft verschiebt, spiegelt sich bislang unzureichend in den Plänen des rot-grünen Senats wider. Sowohl der Haushaltsplan als auch die Anlagerichtlinien für das Sondervermögen Altersversorgung bedürfen daher einer Anpassung an die aktuellen Entwicklungen.“
Dienstag, 28. Mai 2019
Donnerstag, 23. Mai 2019
Schuldenbremse bedeutet Nachhaltigkeit
Anlässlich der Pressekonferenz der Volksinitiative ‚Schuldenbremse streichen‘ erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Die Freien Demokraten haben vor sieben Jahren in überparteilicher Übereinkunft mit SPD und Grünen die Schuldenbremse in der Hamburgischen Landesverfassung verankert. Daran rütteln jetzt Linke und Teile der Grünen mit ihrer Volksinitiative. Davon abgesehen betreiben die Initiatoren populistische Symbolpolitik. Hamburg braucht im Gegenteil eine noch stärker wirkende Schuldenbremse, um nachfolgende Generationen nicht über Gebühr zu belasten. Eine ‚doppische Schuldenbremse 2.0‘ mit Verfassungsrang, wie von uns in den Haushaltsberatungen vorgeschlagen, wäre eine generationengerechtere Lösung.“
„Die Freien Demokraten haben vor sieben Jahren in überparteilicher Übereinkunft mit SPD und Grünen die Schuldenbremse in der Hamburgischen Landesverfassung verankert. Daran rütteln jetzt Linke und Teile der Grünen mit ihrer Volksinitiative. Davon abgesehen betreiben die Initiatoren populistische Symbolpolitik. Hamburg braucht im Gegenteil eine noch stärker wirkende Schuldenbremse, um nachfolgende Generationen nicht über Gebühr zu belasten. Eine ‚doppische Schuldenbremse 2.0‘ mit Verfassungsrang, wie von uns in den Haushaltsberatungen vorgeschlagen, wäre eine generationengerechtere Lösung.“
Impfquote durch mehr Impfakzeptanz erhöhen
Anlässlich der Befürwortung einer Impfpflicht durch Hamburg und Schleswig-Holstein erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin, Jennyfer Dutschke:
„Es ist notwendig, die Impfakzeptanz zu erhöhen und Angebote zur Impfung niedrigschwelliger und leichter zugänglich zu machen. Insbesondere vor dem Einsatz drakonischer Strafen muss eine Offensive zur Aufklärung stehen. Wenn die Impfquote langfristig nicht auf ein akzeptables Maß gebracht werden kann, ist als letzte Option über eine Impfpflicht für unter 14-jährige nachzudenken.“
„Es ist notwendig, die Impfakzeptanz zu erhöhen und Angebote zur Impfung niedrigschwelliger und leichter zugänglich zu machen. Insbesondere vor dem Einsatz drakonischer Strafen muss eine Offensive zur Aufklärung stehen. Wenn die Impfquote langfristig nicht auf ein akzeptables Maß gebracht werden kann, ist als letzte Option über eine Impfpflicht für unter 14-jährige nachzudenken.“
Dienstag, 21. Mai 2019
Senat muss Entlastungsspielräume nutzen
Anlässlich der Mai-Steuerschätzung erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Die Mai-Steuerschätzung zeigt, dass dunkle Wolken am Konjunkturhimmel aufziehen. Insofern ist der Hinweis des Finanzsenators auf das ‚Pay-as-you-go‘-Prinzip bei der Aufstellung von Bürgerschaftswahlprogrammen gerechtfertigt. Hier müssen SPD und Grüne künftig mit besserem Beispiel vorangehen. In den vergangenen Jahren konnte Rot-Grün nur aufgrund stetig stärker sprudelnder Steuereinnahmen ein Wahlgeschenk nach dem anderen machen. Die Mai-Steuerschätzung taugt allerdings nicht dazu, dass der Finanzsenator die Politik des rot-grünen Senats als geradezu alternativlos darstellt. Die FDP-Bürgerschaftsfraktion hat gezeigt, wie ein liberaler Dreiklang aus Konsolidieren, Investieren und Entlasten möglich ist. Der Senat kann die Bürgerinnen und Bürger insbesondere bei der Grunderwerbsteuer oder bei der Grundsteuer entlasten, ohne dass der Haushalt aus den Fugen gerät oder wichtige Zukunftsprojekte gefährdet werden.“
„Die Mai-Steuerschätzung zeigt, dass dunkle Wolken am Konjunkturhimmel aufziehen. Insofern ist der Hinweis des Finanzsenators auf das ‚Pay-as-you-go‘-Prinzip bei der Aufstellung von Bürgerschaftswahlprogrammen gerechtfertigt. Hier müssen SPD und Grüne künftig mit besserem Beispiel vorangehen. In den vergangenen Jahren konnte Rot-Grün nur aufgrund stetig stärker sprudelnder Steuereinnahmen ein Wahlgeschenk nach dem anderen machen. Die Mai-Steuerschätzung taugt allerdings nicht dazu, dass der Finanzsenator die Politik des rot-grünen Senats als geradezu alternativlos darstellt. Die FDP-Bürgerschaftsfraktion hat gezeigt, wie ein liberaler Dreiklang aus Konsolidieren, Investieren und Entlasten möglich ist. Der Senat kann die Bürgerinnen und Bürger insbesondere bei der Grunderwerbsteuer oder bei der Grundsteuer entlasten, ohne dass der Haushalt aus den Fugen gerät oder wichtige Zukunftsprojekte gefährdet werden.“
Donnerstag, 16. Mai 2019
Nicht nur umschichten, sondern Schulden ehrlich tilgen
Anlässlich der Entwicklung des Schulen- und Kassenstands der Stadt Hamburg erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Wir begrüßen die hohe Schuldentilgung von mehr als 1,3 Milliarden Euro im ersten Quartal – insbesondere vor dem Hintergrund des durch die HSH Nordbank Krise deutlich gestiegenen Schuldenstands. Allerdings handelt es sich hierbei leider nur um ein Wahlkampf-Strohfeuer. Der rot-grüne Senat musste dafür tief in die Kasse greifen und von öffentlichen Unternehmen sowie von anderen Einrichtungen des ‚Konzerns Hamburg‘ geparktes Geld verwenden. Die muss er aber bald zurückzahlen und damit auch wieder zur Haushaltsklarheit zurückkehren.“
Hintergrund: Aus den in Drs. 21/17210 (S. 11) genannten Zahlen für Aufnahme und Tilgung von Deckungskrediten ergibt sich für den Kernhaushalt eine hohe Nettokredittilgung von 1,335 Mrd. Euro im ersten Quartal 2019. Allerdings wurde dafür v.a. auch auf Geldbestände in der Kasse zurückgegriffen, was auch die Zeile 29 des Gesamtfinanzplans zeigt („Änderung des Bestands an liquiden Mitteln“, S. 6 der Drs.). Der Hinweis auf das „Konzernclearing“ in der angehängten Senatsantwort zu Drs. 21/17079 bedeutet, dass von Landesbetrieben, Sondervermögen und öffentlichen Unternehmen kurzfristig bei der Kasse Hamburg angelegte Gelder genutzt wurden, um die hohe Nettokredittilgung zu finanzieren. Allerdings schulden die Kasse – und damit der Kernhaushalt – dieses Geld früher oder später den jeweiligen Organisationen zurück. Diese sogenannten ‚Kassenkredite beim öffentlichen Bereich‘ – eine Art interner Dispo-Kredit innerhalb des Konzerns FHH – hatten Ende März 2019 einen neuen Rekordstand von über 1,73 Mrd. Euro erreicht; vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Laenderhaushalte/2019/Entw-Schuldenstand_1_Quartal_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Zeile 5 auf S. 3, Kassenkredite beim öffentlichen Bereich). Zur Herkunft des Geldes vgl. bspw. auch Drs. 21/14093.
„Wir begrüßen die hohe Schuldentilgung von mehr als 1,3 Milliarden Euro im ersten Quartal – insbesondere vor dem Hintergrund des durch die HSH Nordbank Krise deutlich gestiegenen Schuldenstands. Allerdings handelt es sich hierbei leider nur um ein Wahlkampf-Strohfeuer. Der rot-grüne Senat musste dafür tief in die Kasse greifen und von öffentlichen Unternehmen sowie von anderen Einrichtungen des ‚Konzerns Hamburg‘ geparktes Geld verwenden. Die muss er aber bald zurückzahlen und damit auch wieder zur Haushaltsklarheit zurückkehren.“
Hintergrund: Aus den in Drs. 21/17210 (S. 11) genannten Zahlen für Aufnahme und Tilgung von Deckungskrediten ergibt sich für den Kernhaushalt eine hohe Nettokredittilgung von 1,335 Mrd. Euro im ersten Quartal 2019. Allerdings wurde dafür v.a. auch auf Geldbestände in der Kasse zurückgegriffen, was auch die Zeile 29 des Gesamtfinanzplans zeigt („Änderung des Bestands an liquiden Mitteln“, S. 6 der Drs.). Der Hinweis auf das „Konzernclearing“ in der angehängten Senatsantwort zu Drs. 21/17079 bedeutet, dass von Landesbetrieben, Sondervermögen und öffentlichen Unternehmen kurzfristig bei der Kasse Hamburg angelegte Gelder genutzt wurden, um die hohe Nettokredittilgung zu finanzieren. Allerdings schulden die Kasse – und damit der Kernhaushalt – dieses Geld früher oder später den jeweiligen Organisationen zurück. Diese sogenannten ‚Kassenkredite beim öffentlichen Bereich‘ – eine Art interner Dispo-Kredit innerhalb des Konzerns FHH – hatten Ende März 2019 einen neuen Rekordstand von über 1,73 Mrd. Euro erreicht; vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Laenderhaushalte/2019/Entw-Schuldenstand_1_Quartal_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Zeile 5 auf S. 3, Kassenkredite beim öffentlichen Bereich). Zur Herkunft des Geldes vgl. bspw. auch Drs. 21/14093.
Dienstag, 7. Mai 2019
Richterspruch schafft Rechtssicherheit und Klarheit
Anlässlich der Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Volksbegehren ‚Gegen den Pflegenotstand‘ erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die nun für Rechtssicherheit in dieser Frage sorgt und Klarheit für die Unterzeichner von Volksinitiativen schafft. Die Entscheidung zeigt auch, dass unsere bisherigen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens sehr begründet waren. Die Hamburgische Bürgerschaft ist im vorliegenden Fall nur bedingt entscheidungsbefugt. Personaluntergrenzen kann die Bürgerschaft als Landesparlament nur in sehr engen Grenzen festlegen. Zuständig ist grundsätzlich der Bund.“
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die nun für Rechtssicherheit in dieser Frage sorgt und Klarheit für die Unterzeichner von Volksinitiativen schafft. Die Entscheidung zeigt auch, dass unsere bisherigen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens sehr begründet waren. Die Hamburgische Bürgerschaft ist im vorliegenden Fall nur bedingt entscheidungsbefugt. Personaluntergrenzen kann die Bürgerschaft als Landesparlament nur in sehr engen Grenzen festlegen. Zuständig ist grundsätzlich der Bund.“
Montag, 6. Mai 2019
Bessere Gesundheitsprävention für städtische Mitarbeiter
Anlässlich des Antrags ‚Datengrundlage für zielgerichtete Gesundheitsprävention im öffentlichen Dienst schaffen‘ erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Die Beschäftigten in der städtischen Verwaltung sind immer häufiger und immer länger krank. Im Schnitt fehlt jeder Behördenmitarbeiter inzwischen fünf Tage länger als noch vor 16 Jahren. Dauer und Häufigkeit der Krankschreibungen in den einzelnen Behörden und Ämtern unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Jedoch gibt es keine Statistik darüber, aus welchen Gründen sich die Mitarbeiter arbeitsunfähig melden. Für gezielte Prävention sind diese Erhebungen aber wichtig. Die bisherigen Maßnahmen der Gesundheitsprävention wirken nämlich anscheinend nicht, denn die vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Entwicklung hin zu höheren Fehlzeiten mit dem bestehenden Angebot nicht umgekehrt oder wenigstens gestoppt werden kann. Wir fordern deshalb Ursachenforschung und Evaluation der bisherigen Präventionsarbeit. Wir müssen – unter Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinien – anonymisierte Datengrundlagen schaffen, aus der die unterschiedlichen Krankheitsursachen hervorgehen und wie sich Kurz- und Langzeitausfälle in den vergangenen Jahren entwickelt haben. Die Vogel-Strauß-Haltung des städtischen Personalamts hierzu ist zynisch. Abgesehen von den volkswirtschaftlichen Kosten für die Gesamtgesellschaft leidet die Leistungsfähigkeit der Verwaltung unnötig und die Belastungen für die gesunden Mitarbeiter steigen weiter an. Vom Senat fordern wir ein Konzept, wie er die Gesundheitsprävention für die städtischen Mitarbeiter gezielt weiterentwickeln will.“
„Die Beschäftigten in der städtischen Verwaltung sind immer häufiger und immer länger krank. Im Schnitt fehlt jeder Behördenmitarbeiter inzwischen fünf Tage länger als noch vor 16 Jahren. Dauer und Häufigkeit der Krankschreibungen in den einzelnen Behörden und Ämtern unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Jedoch gibt es keine Statistik darüber, aus welchen Gründen sich die Mitarbeiter arbeitsunfähig melden. Für gezielte Prävention sind diese Erhebungen aber wichtig. Die bisherigen Maßnahmen der Gesundheitsprävention wirken nämlich anscheinend nicht, denn die vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Entwicklung hin zu höheren Fehlzeiten mit dem bestehenden Angebot nicht umgekehrt oder wenigstens gestoppt werden kann. Wir fordern deshalb Ursachenforschung und Evaluation der bisherigen Präventionsarbeit. Wir müssen – unter Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinien – anonymisierte Datengrundlagen schaffen, aus der die unterschiedlichen Krankheitsursachen hervorgehen und wie sich Kurz- und Langzeitausfälle in den vergangenen Jahren entwickelt haben. Die Vogel-Strauß-Haltung des städtischen Personalamts hierzu ist zynisch. Abgesehen von den volkswirtschaftlichen Kosten für die Gesamtgesellschaft leidet die Leistungsfähigkeit der Verwaltung unnötig und die Belastungen für die gesunden Mitarbeiter steigen weiter an. Vom Senat fordern wir ein Konzept, wie er die Gesundheitsprävention für die städtischen Mitarbeiter gezielt weiterentwickeln will.“
Donnerstag, 2. Mai 2019
Finanzsenator muss bei Grundsteuerreform Plan B erarbeiten
Anlässlich
der Berichte über einen angeblichen Stopp für den Entwurf der
Grundsteuerreform durch das Kanzleramt erklärt die finanzpolitische
Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Weil
alle Appelle an die Vernunft nicht weitergeholfen haben, hat die
Kanzlerin nun kollektives Nachsitzen bei der Grundsteuerreform
verordnet. Es zeigt sich, dass der Entwurf von Finanzminister Scholz
offenbar nicht ‚kabinettsfähig‘ ist. Parallel zu den Gesprächen zwischen
Bund und Ländern erwarten wir von Finanzsenator Dressel, dass er nun
intensiv an einem Plan B für ein Landesgrundsteuergesetz arbeitet. Wenn
am Ende eine Einigung steht, die Öffnungsklauseln vorsieht, muss Hamburg
vorbereitet sein. Darüber hinaus bleibt unsere Forderung nach einer
Grundsteuerreform bestehen, die auf einem einfachen, nach Nutzungsart
differenzierten Flächenmodell basiert.“
Streichung der Schuldenbremse: Kein Zurück in die Vergangenheit
Anlässlich der Gründung einer Volksinitiative zur Streichung der Schuldenbremse aus der Hamburgischen Verfassung erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Die Schuldenbremse wurde 2012 aus gutem Grund auch in die Hamburgische Landesverfassung aufgenommen und zwar von einer breiten Mehrheit aus FDP, SPD und Grünen. Umso fragwürdiger ist es, dass nun neben der Linken ausgerechnet auch Teile der Grünen die Volksinitiative zur Streichung der Schuldenbremse unterstützen. Hamburg braucht vielmehr eine bessere und ehrliche, sogenannte ‚doppische Schuldenbremse 2.0‘ mit Verfassungsrang. Damit werden die Besonderheiten des Hamburger Haushaltsrechts berücksichtigt und das Haushalten zulasten der Zukunft nachhaltig beendet. Die Volksinitiative fordert dagegen einen Schritt in die komplett entgegengesetzte, falsche Richtung und folgt dabei offenbar dem Motto ‚Vorwärts Genossen, es geht zurück in die Vergangenheit‘.“
„Die Schuldenbremse wurde 2012 aus gutem Grund auch in die Hamburgische Landesverfassung aufgenommen und zwar von einer breiten Mehrheit aus FDP, SPD und Grünen. Umso fragwürdiger ist es, dass nun neben der Linken ausgerechnet auch Teile der Grünen die Volksinitiative zur Streichung der Schuldenbremse unterstützen. Hamburg braucht vielmehr eine bessere und ehrliche, sogenannte ‚doppische Schuldenbremse 2.0‘ mit Verfassungsrang. Damit werden die Besonderheiten des Hamburger Haushaltsrechts berücksichtigt und das Haushalten zulasten der Zukunft nachhaltig beendet. Die Volksinitiative fordert dagegen einen Schritt in die komplett entgegengesetzte, falsche Richtung und folgt dabei offenbar dem Motto ‚Vorwärts Genossen, es geht zurück in die Vergangenheit‘.“
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