Zum Zusatzantrag
‚Effizientere Regelkontrollen erfordern keine Aufgabenübertragung an den MDK‘
erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer
Dutschke:
„Es ist nur zu begrüßen, wenn
sich Patienten und Angehörige künftig leichter ein Bild von der Qualität von
Pflegeeinrichtungen machen können. Dass der Senat jedoch hierfür Aufgaben der
Wohn-Pflege-Aufsicht auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen übertragen
möchte, halten wir ordnungspolitisch für nicht tragbar. Beide Organisationen
sollten unterschiedliche Anforderungen prüfen. In der Praxis wurde die Trennung
der Prüfbereiche jedoch nicht eingehalten. Deshalb sollten zunächst bestehende
Verfahren der Zusammenarbeit evaluiert und verbessert werden. Erweist sich dann
ein Outsourcing der Regelkontrollen als effizienteste Lösung, sollte diese im
Rahmen einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibung umgesetzt
werden.“
Hier finden Sie die Evaluation und Änderung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes.
Hier finden Sie unseren Zusatzantrag zum Gesetzesentwurf.