Mittwoch, 14. September 2016

Aktuelles aus der Hamburger Politik


Newsletter Jennyfer Dutschke, MdHB
Ausgabe #2 / 2016


Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen dieses Newsletters berichte ich über meine Arbeit in der Bürgerschaft. Bereits Anfang September tagte die Hamburgische Bürgerschaft in erster Doppelsitzung. Die parlamentarische Sommerpause endete in diesem Jahr parallel zum Ende der Pause des Sommers. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch viele sonnige Tage in diesem Jahr.

Herzliche Grüße
Jennyfer Dutschke

Aus der Bürgerschaft


Aktuell laufen die Haushaltsberatungen an. Bereits in der letzten Bürgerschaftssitzung hat der Senat den Haushaltsplanentwurf eingebracht. Trotz bester Vorzeichen bekommt der rot-grüne Senat seine Ausgaben offenbar nicht mehr in den Griff. Der veranschlagte konsumtive Gesamtaufwand im Ergebnisplan steigt für 2017/2018 um eine Milliarde pro Jahr gegenüber dem letzten Doppelhaushalt an – auf jährlich deutlich mehr als 14 Mrd. Euro. Hunderte weitere Millionen Schulden sind notwendig, um diese unverantwortliche Ausgabenpolitik von Rot-Grün zu finanzieren. Doch transparent kommuniziert wird das nicht. Stattdessen rollt Rot-Grün ein trojanisches Pferd vor das Rathaus-Tor, dessen Ladung es in sich hat: Jegliche Risikopuffer im Haushalt sind aufgebraucht; Notwendige Einsparmaßnahmen, wie etwa ein konsequenter Personalabbau in der Verwaltung, finden nicht mehr statt; Gleichzeitig steigt die Verschuldung  in den so genannten Sondervermögen und Tochterorganisationen außerhalb des Kernhaushalts immens an; und die mehr als 400 Unternehmensbeteiligungen der Stadt fahren mittlerweile jährlich Verluste im dreistelligen Millionenbereich ein, die voll auf den Haushalt durchschlagen. Rot-Grün ruiniert so den Haushalt der Stadt Hamburg und versucht das mit viel Aufwand zu verschleiern. Statt endlich das Ruder herumzureißen, verpasst der Senat die einmalige Chance, den Haushalt nachhaltig zu sanieren. Konsolidierung: Fehlanzeige! Abbau von Risiken: Fehlanzeige! Vorsorge für die Zukunft: Fehlanzeige! Haushaltsklarheit und -wahrheit: Fehlanzeige! Den kompletten Debattenbeitrag können Sie auf Facebook ansehen:

Aktuelles

Kostenchaos und Intransparenz bei der Flüchtlingsunterbringung – Vergabe- und Beschaffungswesen gehören auf den Prüfstand!

Bei der Vergabe des Betriebs von Flüchtlingsunterkünften wurde vielfach auf öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren verzichtet. Der Senat begründete dies stets mit der „regelhaft gegebenen Eilbedürftigkeit“ aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen.
Keine verbindlichen Verträge
Zwischen privaten Betreibern und der Stadt bestehen jedoch keine schriftlichen Verträge, die den Betrieb der Erstaufnahmen regeln. Der Senat verweist auf mündliche Vereinbarungen und bisher ergebnislose Vertragsverhandlungen. Diese dauern bereits seit Beginn des Jahres - wenig verwunderlich angesichts der Tatsache, dass der Senat auch ohne Verträge bisher zuverlässig gezahlt hat. Weder der Einkauf von Dienstleistungen und Beschaffungen ist geregelt, noch gibt es grundsätzliche Vorgaben zu Qualitätsstandards. Bis zu einem Stückpreis von Fünftausend Euro dürfen die Betreiber ohne Konsultation der Behörde über Anschaffungen entscheiden. Dabei sind weder Abrechnungsmodalitäten noch Kostenerstattungen hinreichend geregelt. Dieses eklatante Versäumnis ist auch nicht mehr mit dem Flüchtlingszustrom des letzten Jahres zu rechtfertigen. Das ist schlichtweg schlechtes Management.
Die Kosten pro Unterbringungsplatz in der Erstaufnahme belaufen sich auf fast Zweitausend Euro monatlich. Angesichts nichtexistierender Vorgaben für den Umgang mit öffentlichen Mitteln ist dies nicht verwunderlich. Das Hamburger Abendblatt berichtete:
Ausschreibungen und Preisvergleiche sind die Ausnahme
Die Betreiber sind für die Beauftragung von Sicherheits-, Caterings- und Reinigungsdienstleistungen verantwortlich und erhalten Erstattungen für alle zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Erstaufnahmen getätigten Ausgaben. Dabei erhielten die Betreiber allein in den ersten sieben Monaten des Jahres 2016 Kostenerstattungen in Höhe von über 152,5 Millionen Euro.  Eine Abwägung von Vergleichsangeboten nach Preis-/Leistungskriterien erfolgte teilweise gar nicht und teilweise nur, „sofern (es) zeitlich möglich (war)“. So hat die AWO Cateringbetrieb und Reinigungsdienstleistung an die eigene GmbH vergeben. Dies ist rechtlich möglich, weil die Betreiber der Erstaufnahmen „nicht alle zur Ausschreibung verpflichtet sind“ und der Senat diesbezüglich „keine Vorgaben“ macht.
Dieser Umgang mit Steuergeldern liegt weder im Interesse der Steuerzahler noch im Interesse der Stadt. Der Senat ist in der Verantwortung, Vergabe- und Kaufentscheidungen nach dem besten Preis-/Leistungsverhältnis auch im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung sicherzustellen und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs auf einen sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern zu drängen. Diese für Missbrauch stark anfällige Praxis ist umgehend in geordnete Bahnen zu führen.
Ausufernde Kosten
Die jetzige Praxis führte bereits zu horrenden Kosten: Für den Betrieb der Erstaufnahmestandorte sind zwischen Januar und Juli 2016 schon Kosten von über 230,1 Millionen Euro angefallen. Allein für Catering wurden in diesem Zeitraum Kosten in Höhe von 29,9 Millionen Euro geltend gemacht. Für Wach- und Sicherheitsdienste fielen 30,2 Millionen Euro an, für Reinigung rund 5,4 Millionen Euro. Im Jahr 2015 beliefen sich die Kosten für Catering noch auf 20,5 Millionen Euro, für Wachdienste auf 12,5 Millionen Euro und für Reinigung auf 1,7 Millionen Euro.
Dieses Missmanagement muss endlich ein Ende finden. Der Senat ist in der Pflicht, die Versäumnisse nachzuholen und die Betreiber vertraglich zu Sparsamkeit und der Einhaltung des für die öffentliche Hand geltenden Vergaberechts zu verpflichten.
Es berichteten das Hamburger Abendblatt, der NDR, Die Welt und die MOPO
Missmanagement bei Containerbeschaffung
Wirklich Skandalös verlief offenbar die Containerbeschaffung. Statt den benötigten Bedarf anzukaufen wurden die Container für die Flüchtlingsunterbringung vorwiegend angemietet. Dies scheint zunächst sinnvoll. Jedoch sind bis Juli 2016 so allein in sieben Monaten schon Mietkosten in Höhe von 21, 5 Millionen Euro angefallen. Ob die Anmietung die wirtschaftlich sinnvollste Lösung war, ist anhand der Senatsangaben nicht überprüfbar. Die Antworten des Senats zeigen jedoch auf, dass vielfach eine freihändige Vergabe auf Basis eines einzigen eingeholten Angebots erfolgte und Preisvergleiche folglich nicht stattfanden.
Doch damit nicht genug. Die vertraglich vereinbarte Mindestmietlaufzeit für die Container beläuft sich vielfach auf 24 Monate. Ein schlechter Deal, wie folgende Entwicklung aufzeigt, denn aufgrund der rückläufigen Flüchtlingszahlen mussten schon 230 Container eingelagert werden. Was den Steuerzahler enorm kostet, stellt sich als gutes Geschäft für die Hersteller heraus, denn neben saftigen Monatsmieten kassieren diese nun auch noch Einlagerungskosten für die überflüssigen Container. Ein Verlustgeschäft für die Stadt. Aber auch das ist noch nicht der Gipfel des Eisbergs. Aufgrund der Eilbedürftigkeit im Jahr 2015 wurden die Container herstellerseits nicht eindeutig markiert und von Seiten des Senats nicht inventarisiert.
Es ist vollkommen unverständlich, dass der Senat bis heute die Inventarisierung nicht vollständig aufgearbeitet hat und damit nicht weiß, wo welche Container stehen. Die Ausmaße dieses Missmanagements werden vermutlich in den kommenden Monaten und Jahren erst vollends transparent und bewertbar sein. Die Anfragen zum Thema finden Sie hier: 21/5303 und 21/5511.

Keine Besserstellung von Hartz IV-Empfängern in Erstaufnahmen -  Ausgabe von Doppelleistungen unterbinden!

Aufgrund des Mangels an Plätzen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden auch anerkannte Flüchtlinge weiterhin in Erstaufnahmen untergebracht. Anerkannte Flüchtlinge erhalten allerdings Leistungen (also Hartz IV) nach dem SGB II. Dieser Betrag umfasst auch Mittel für die Versorgung mit Nahrung. In Erstaufnahmen sind jedoch keine Kocheinrichtungen vorhanden, so dass auch anerkannte Flüchtlinge durch den Cateringbetrieb in Erstaufnahmen vollversorgt werden. Dies führt zu einer Besserstellung gegenüber Hartz-IV-Empfängern, die ihren Nahrungsmittelbedarf aus dem ihnen zur Verfügung gestellten Betrag bestreiten müssen.
Eine Novelle des Sozialgesetzbuchs soll hier Abhilfe schaffen. Die Lösung der Bundesregierung sieht nun allerdings eine Schlechterstellung von Hartz-IV-Empfängern in Erstaufnahmen durch den Einbehalt einer Pauschale vor, welche die Betroffenen ihrer Selbstbestimmung beraubt und dazu führt, dass sie auch dann für eine Leistung zahlen müssen, wenn sie diese nicht Anspruch nehmen. Als FDP-Fraktion haben wir einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der eine finanzielle Beteiligung an den eingenommenen Mahlzeiten fordert, um weder eine Besser- noch eine Schlechterstellung von Flüchtlingen in Erstaufnahmen im Hartz IV-Bezug zu haben. Noch ist unklar, um wie viele Personen im Doppelleistungsbezug es sich handelt und in welcher Höhe dem Staat bereits Ausgaben für Doppelleistungen entstanden sind.

Minderjährige Flüchtlinge

In den letzten Jahren entwichen rund ein Drittel der minderjährigen Flüchtlinge aus der Obhut des Staats.  Im Jahr 2015 waren es 841 Kinder und Jugendliche, deren Verbleib unklar ist. Die Anfragen ergaben, dass der Senat keine Statistiken führt, keine regelhaften Vermisstenanzeigen aufgibt und den Verbleib der verschwundenen Flüchtlingskinder nicht aufklärt. In Zusammenarbeit mit Daniel Oetzel haben wir auf Grundlage eines Antrags versucht, hier mehr Verantwortung einzufordern. Im Familienausschuss der Bürgerschaft ist uns nun ein Erfolg gelungen. Der Antrag unserer Fraktion wurde angenommen. Wir dürfen also hoffen, dass der Senat zukünftig genaue Statistiken über diese Fälle führt, und noch viel wichtiger: zukünftig alle Möglichkeiten nutzt, diese Flüchtlinge wieder zu finden.
Problematisch ist auch ein anderes Feld, und zwar im Zusammenhang mit der Altersfeststellung minderjähriger Flüchtlinge, die in Familienbegleitung reisen. Eine Anfrage hat ergeben, dass (anders als bei minderjährigen Unbegleiteten) keine Überprüfung des angegebenen Alters durchgeführt wird. Damit bleibt offen, ob vermeintlich Minderjährige durch Angabe der Volljährigkeit entsprechend des Asylbewerberleistungsgesetzes oder des Sozialgesetzes Leistungen in Höhe der Sätze für Erwachsene erhalten oder ob sich Flüchtlinge jünger machen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, die eigentlich nur Minderjährigen kostenfrei zur Verfügung stehen.

Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen

Zwar ist der Volksentscheid vom Tisch; die Senatspläne aber damit noch lange nicht Pasé. Mit dem §246 Abs. 14 BauGB hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, im Expressverfahren befristete Wohnungen für Flüchtlinge zu bauen. Experten kommen zu der Einschätzung, dass die vom Senat benutzte Auslegung des Paragraphen, nämlich auf Basis dieses Gesetzes Sozialwohnungen zu bauen, nicht rechtens ist.  Eine Anfrage hat ergeben: Nun sollen an neun von vierzehn Standorten für die Perspektive-Wohnen-Pläne, auf Basis des umstrittenen Paragraphen gebaut werden. Dieses Vorgehen ist höchst kritisch zu bewerten, weil reguläre Planverfahren umgangen und Bürgerbeteiligung untergraben wird. Dies ist in zweierlei Hinsicht problematisch. Erstens können Gerichte auf Klagen von Anwohnern einen Baustopp und sogar einen Rückbau erwirken. Zweitens ist durch den Bau der Flüchtlingswohnungen eine soziale Durchmischung von Anfang an unwahrscheinlich und die Bildung sozialer Brennpunkte eine nicht auszuschließende Befürchtung.
Das Vorgehen des Senats, erst zu bauen und dann auf Basis der Flüchtlingszahlen zu entscheiden, ob die Wohnungen für Flüchtlingsunterbringung oder als Sozialwohnungen genutzt werden, ist höchst fragwürdig. Denn damit schafft der Senat möglicherweise auf Basis des Flüchtlingsunterbringungsbeschleunigungsparagraphen Sozialwohnungen, in die niemals Flüchtlinge einziehen werden. Parallel zum Bauprozess werden Planverfahren eingeleitet, um die Rechtsgrundlage für den Bau von Sozialwohnungen bis zur Fertigstellung zu schaffen.  Somit ist noch nicht klar, wie die Belegung erfolgt.

Personalsoftware KoPers: Ein Fass ohne Boden.

Die Entwicklung der neuen Personalsoftware KoPers für die FHH entwickelt sich immer mehr zum digitalen Pendant zur Elbphilharmonie. Die Kosten laufen komplett aus dem Ruder: Ursprünglich wurden einmal 40 Millionen Euro hierfür angesetzt, inzwischen sind die Projektkosten auf gut 96 Millionen Euro angestiegen. Aber auch der Zeitpunkt der Einführung rückt immer weiter nach hinten. Ursprünglich sollte die Software zum Jahreswechsel 2016/2017 eingeführt werden, inzwischen wurde dies auf 2018 korrigiert. Einige Funktionen sollen wohl euch erst 2020 bereitstehen.
Nähere Informationen dazu liefert die Senatsinformation aus dem Mai.
Offensichtlich hat der Senat vollständig die Kontrolle über dieses Projekt verloren. Bei der kommenden Haushaltsberatung erwarten wir eine deutliche Erklärung des Senats, wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte und wie er plant, dieses Projekt zu Ende zu bringen.
Es berichteten das Hamburger Abendblatt und Die Welt.

Präventionsarbeit gegen Salafisten

Die Hamburger Beratungsstelle „LEGATO“ bietet Beratung für Menschen an, die von religiös bedingter Radikalisierung betroffen sind. Insbesondere geht es dabei um den Ausstieg aus der extremistischen Szene. Dass radikale Salafisten auch in Hamburger Flüchtlingsunterkünften vermehrt versuchen, neue Anhänger für einen radikalen Islam zu gewinnen, muss uns Sorge bereiten. Bereits Anfang des Jahres hatten wir als Fraktion einen Antrag gestellt, der eine Ausweitung der Prävention forderte. Dass in 2016 allein 212 Beratungsgespräche bis zum Stichtag am 16. August geführt wurden, gibt Indizien darauf, dass hier weitaus mehr Bedarf besteht.

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