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Newsletter Jennyfer Dutschke, MdHB
Ausgabe #2 / 2016 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
im
Rahmen dieses Newsletters berichte ich über meine Arbeit in der
Bürgerschaft. Bereits Anfang September tagte die Hamburgische
Bürgerschaft in erster Doppelsitzung. Die parlamentarische Sommerpause
endete in diesem Jahr parallel zum Ende der Pause des Sommers. In diesem
Sinne wünsche ich Ihnen noch viele sonnige Tage in diesem Jahr.
Herzliche Grüße
Jennyfer Dutschke
Aus der Bürgerschaft
Aktuell
laufen die Haushaltsberatungen an. Bereits in der letzten
Bürgerschaftssitzung hat der Senat den Haushaltsplanentwurf eingebracht.
Trotz bester Vorzeichen bekommt der rot-grüne Senat seine Ausgaben
offenbar nicht mehr in den Griff. Der veranschlagte konsumtive
Gesamtaufwand im Ergebnisplan steigt für 2017/2018 um eine Milliarde pro
Jahr gegenüber dem letzten Doppelhaushalt an – auf jährlich deutlich
mehr als 14 Mrd. Euro. Hunderte weitere Millionen Schulden sind
notwendig, um diese unverantwortliche Ausgabenpolitik von Rot-Grün zu
finanzieren. Doch transparent kommuniziert wird das nicht. Stattdessen
rollt Rot-Grün ein trojanisches Pferd vor das Rathaus-Tor, dessen Ladung
es in sich hat: Jegliche Risikopuffer im Haushalt sind aufgebraucht;
Notwendige Einsparmaßnahmen, wie etwa ein konsequenter Personalabbau in
der Verwaltung, finden nicht mehr statt; Gleichzeitig steigt die
Verschuldung in den so genannten Sondervermögen und
Tochterorganisationen außerhalb des Kernhaushalts immens an; und die
mehr als 400 Unternehmensbeteiligungen der Stadt fahren mittlerweile
jährlich Verluste im dreistelligen Millionenbereich ein, die voll auf
den Haushalt durchschlagen. Rot-Grün ruiniert so den Haushalt der Stadt
Hamburg und versucht das mit viel Aufwand zu verschleiern. Statt endlich
das Ruder herumzureißen, verpasst der Senat die einmalige Chance, den
Haushalt nachhaltig zu sanieren. Konsolidierung:
Fehlanzeige! Abbau von Risiken: Fehlanzeige! Vorsorge für die Zukunft:
Fehlanzeige! Haushaltsklarheit und -wahrheit: Fehlanzeige! Den kompletten Debattenbeitrag können Sie auf Facebook ansehen:
Es berichteten der NDR, Die Welt, das Hamburger Abendblatt und die Hamburger Morgenpost:
AktuellesKostenchaos und Intransparenz bei der Flüchtlingsunterbringung – Vergabe- und Beschaffungswesen gehören auf den Prüfstand!
Bei
der Vergabe des Betriebs von Flüchtlingsunterkünften wurde vielfach auf
öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren verzichtet. Der Senat
begründete dies stets mit der „regelhaft gegebenen Eilbedürftigkeit“
aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen.
Keine verbindlichen Verträge
Zwischen
privaten Betreibern und der Stadt bestehen jedoch keine schriftlichen
Verträge, die den Betrieb der Erstaufnahmen regeln. Der Senat verweist
auf mündliche Vereinbarungen und bisher ergebnislose
Vertragsverhandlungen. Diese dauern bereits seit Beginn des Jahres -
wenig verwunderlich angesichts der Tatsache, dass der Senat auch ohne
Verträge bisher zuverlässig gezahlt hat. Weder der Einkauf von
Dienstleistungen und Beschaffungen ist geregelt, noch gibt es
grundsätzliche Vorgaben zu Qualitätsstandards. Bis zu einem Stückpreis
von Fünftausend Euro dürfen die Betreiber ohne Konsultation der Behörde
über Anschaffungen entscheiden. Dabei sind weder Abrechnungsmodalitäten
noch Kostenerstattungen hinreichend geregelt. Dieses eklatante
Versäumnis ist auch nicht mehr mit dem Flüchtlingszustrom des letzten
Jahres zu rechtfertigen. Das ist schlichtweg schlechtes Management.
Die
Kosten pro Unterbringungsplatz in der Erstaufnahme belaufen sich auf
fast Zweitausend Euro monatlich. Angesichts nichtexistierender Vorgaben
für den Umgang mit öffentlichen Mitteln ist dies nicht verwunderlich. Das Hamburger Abendblatt berichtete:
Ausschreibungen und Preisvergleiche sind die Ausnahme
Die
Betreiber sind für die Beauftragung von Sicherheits-, Caterings- und
Reinigungsdienstleistungen verantwortlich und erhalten Erstattungen für
alle zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Erstaufnahmen getätigten
Ausgaben. Dabei erhielten die Betreiber allein in den ersten sieben
Monaten des Jahres 2016 Kostenerstattungen in Höhe von über 152,5
Millionen Euro. Eine Abwägung von Vergleichsangeboten nach
Preis-/Leistungskriterien erfolgte teilweise gar nicht und teilweise
nur, „sofern (es) zeitlich möglich (war)“. So hat die AWO
Cateringbetrieb und Reinigungsdienstleistung an die eigene GmbH
vergeben. Dies ist rechtlich möglich, weil die Betreiber der
Erstaufnahmen „nicht alle zur Ausschreibung verpflichtet sind“ und der
Senat diesbezüglich „keine Vorgaben“ macht.
Dieser Umgang mit Steuergeldern liegt weder im Interesse der
Steuerzahler noch im Interesse der Stadt. Der Senat ist in der
Verantwortung, Vergabe- und Kaufentscheidungen nach dem besten
Preis-/Leistungsverhältnis auch im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung
sicherzustellen und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs auf
einen sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern zu drängen. Diese für
Missbrauch stark anfällige Praxis ist umgehend in geordnete Bahnen zu
führen.
Ausufernde Kosten
Die
jetzige Praxis führte bereits zu horrenden Kosten: Für den Betrieb der
Erstaufnahmestandorte sind zwischen Januar und Juli 2016 schon Kosten
von über 230,1 Millionen Euro angefallen. Allein für Catering wurden in
diesem Zeitraum Kosten in Höhe von 29,9 Millionen Euro geltend gemacht.
Für Wach- und Sicherheitsdienste fielen 30,2 Millionen Euro an, für
Reinigung rund 5,4 Millionen Euro. Im Jahr 2015 beliefen sich die Kosten
für Catering noch auf 20,5 Millionen Euro, für Wachdienste auf 12,5
Millionen Euro und für Reinigung auf 1,7 Millionen Euro.
Dieses
Missmanagement muss endlich ein Ende finden. Der Senat ist in der
Pflicht, die Versäumnisse nachzuholen und die Betreiber vertraglich zu
Sparsamkeit und der Einhaltung des für die öffentliche Hand geltenden
Vergaberechts zu verpflichten.
Es berichteten das Hamburger Abendblatt, der NDR, Die Welt und die MOPO
Missmanagement bei Containerbeschaffung
Wirklich
Skandalös verlief offenbar die Containerbeschaffung. Statt den
benötigten Bedarf anzukaufen wurden die Container für die
Flüchtlingsunterbringung vorwiegend angemietet. Dies scheint zunächst
sinnvoll. Jedoch sind bis Juli 2016 so allein in sieben Monaten schon
Mietkosten in Höhe von 21, 5 Millionen Euro angefallen. Ob die Anmietung
die wirtschaftlich sinnvollste Lösung war, ist anhand der Senatsangaben
nicht überprüfbar. Die Antworten des Senats zeigen jedoch auf, dass
vielfach eine freihändige Vergabe auf Basis eines einzigen eingeholten
Angebots erfolgte und Preisvergleiche folglich nicht stattfanden.
Doch
damit nicht genug. Die vertraglich vereinbarte Mindestmietlaufzeit für
die Container beläuft sich vielfach auf 24 Monate. Ein schlechter Deal,
wie folgende Entwicklung aufzeigt, denn aufgrund der rückläufigen
Flüchtlingszahlen mussten schon 230 Container eingelagert werden. Was
den Steuerzahler enorm kostet, stellt sich als gutes Geschäft für die
Hersteller heraus, denn neben saftigen Monatsmieten kassieren diese nun
auch noch Einlagerungskosten für die überflüssigen Container. Ein
Verlustgeschäft für die Stadt. Aber auch das ist noch nicht der Gipfel
des Eisbergs. Aufgrund der Eilbedürftigkeit im Jahr 2015 wurden die
Container herstellerseits nicht eindeutig markiert und von Seiten des
Senats nicht inventarisiert.
Es
ist vollkommen unverständlich, dass der Senat bis heute die
Inventarisierung nicht vollständig aufgearbeitet hat und damit nicht
weiß, wo welche Container stehen. Die Ausmaße dieses Missmanagements
werden vermutlich in den kommenden Monaten und Jahren erst vollends
transparent und bewertbar sein. Die Anfragen zum Thema finden Sie hier: 21/5303 und 21/5511.
Die BILD berichtete.
Keine Besserstellung von Hartz IV-Empfängern in Erstaufnahmen - Ausgabe von Doppelleistungen unterbinden!
Aufgrund
des Mangels an Plätzen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
werden auch anerkannte Flüchtlinge weiterhin in Erstaufnahmen
untergebracht. Anerkannte Flüchtlinge erhalten allerdings Leistungen
(also Hartz IV) nach dem SGB II. Dieser Betrag umfasst auch Mittel für
die Versorgung mit Nahrung. In Erstaufnahmen sind jedoch keine
Kocheinrichtungen vorhanden, so dass auch anerkannte Flüchtlinge durch
den Cateringbetrieb in Erstaufnahmen vollversorgt werden. Dies führt zu
einer Besserstellung gegenüber Hartz-IV-Empfängern, die ihren
Nahrungsmittelbedarf aus dem ihnen zur Verfügung gestellten Betrag
bestreiten müssen.
Eine
Novelle des Sozialgesetzbuchs soll hier Abhilfe schaffen. Die Lösung
der Bundesregierung sieht nun allerdings eine Schlechterstellung von
Hartz-IV-Empfängern in Erstaufnahmen durch den Einbehalt einer Pauschale
vor, welche die Betroffenen ihrer Selbstbestimmung beraubt und dazu
führt, dass sie auch dann für eine Leistung zahlen müssen, wenn sie
diese nicht Anspruch nehmen. Als FDP-Fraktion haben wir einen Antrag in die Bürgerschaft
eingebracht, der eine finanzielle Beteiligung an den eingenommenen
Mahlzeiten fordert, um weder eine Besser- noch eine Schlechterstellung
von Flüchtlingen in Erstaufnahmen im Hartz IV-Bezug zu haben. Noch ist
unklar, um wie viele Personen im Doppelleistungsbezug es sich handelt
und in welcher Höhe dem Staat bereits Ausgaben für Doppelleistungen
entstanden sind.
Minderjährige Flüchtlinge
In
den letzten Jahren entwichen rund ein Drittel der minderjährigen
Flüchtlinge aus der Obhut des Staats. Im Jahr 2015 waren es 841 Kinder
und Jugendliche, deren Verbleib unklar ist. Die Anfragen ergaben, dass
der Senat keine Statistiken führt, keine regelhaften Vermisstenanzeigen
aufgibt und den Verbleib der verschwundenen Flüchtlingskinder nicht
aufklärt. In Zusammenarbeit mit Daniel Oetzel haben wir auf Grundlage
eines Antrags versucht, hier mehr Verantwortung einzufordern. Im
Familienausschuss der Bürgerschaft ist uns nun ein Erfolg gelungen. Der Antrag unserer Fraktion
wurde angenommen. Wir dürfen also hoffen, dass der Senat zukünftig
genaue Statistiken über diese Fälle führt, und noch viel wichtiger:
zukünftig alle Möglichkeiten nutzt, diese Flüchtlinge wieder zu finden.
Problematisch
ist auch ein anderes Feld, und zwar im Zusammenhang mit der
Altersfeststellung minderjähriger Flüchtlinge, die in Familienbegleitung
reisen. Eine Anfrage hat
ergeben, dass (anders als bei minderjährigen Unbegleiteten) keine
Überprüfung des angegebenen Alters durchgeführt wird. Damit bleibt
offen, ob vermeintlich Minderjährige durch Angabe der Volljährigkeit
entsprechend des Asylbewerberleistungsgesetzes oder des Sozialgesetzes
Leistungen in Höhe der Sätze für Erwachsene erhalten oder ob sich
Flüchtlinge jünger machen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können,
die eigentlich nur Minderjährigen kostenfrei zur Verfügung stehen.
Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen
Zwar
ist der Volksentscheid vom Tisch; die Senatspläne aber damit noch lange
nicht Pasé. Mit dem §246 Abs. 14 BauGB hat der Gesetzgeber eine
Möglichkeit geschaffen, im Expressverfahren befristete Wohnungen für
Flüchtlinge zu bauen. Experten kommen zu der Einschätzung, dass die vom
Senat benutzte Auslegung des Paragraphen, nämlich auf Basis dieses
Gesetzes Sozialwohnungen zu bauen, nicht rechtens ist. Eine Anfrage
hat ergeben: Nun sollen an neun von vierzehn Standorten für die
Perspektive-Wohnen-Pläne, auf Basis des umstrittenen Paragraphen gebaut
werden. Dieses Vorgehen ist höchst kritisch zu bewerten, weil reguläre
Planverfahren umgangen und Bürgerbeteiligung untergraben wird. Dies ist
in zweierlei Hinsicht problematisch. Erstens können Gerichte auf Klagen
von Anwohnern einen Baustopp und sogar einen Rückbau erwirken. Zweitens
ist durch den Bau der Flüchtlingswohnungen eine soziale Durchmischung
von Anfang an unwahrscheinlich und die Bildung sozialer Brennpunkte eine
nicht auszuschließende Befürchtung.
Das
Vorgehen des Senats, erst zu bauen und dann auf Basis der
Flüchtlingszahlen zu entscheiden, ob die Wohnungen für
Flüchtlingsunterbringung oder als Sozialwohnungen genutzt werden, ist
höchst fragwürdig. Denn damit schafft der Senat möglicherweise auf Basis
des Flüchtlingsunterbringungsbeschleunigungsparagraphen
Sozialwohnungen, in die niemals Flüchtlinge einziehen werden. Parallel
zum Bauprozess werden Planverfahren eingeleitet, um die Rechtsgrundlage
für den Bau von Sozialwohnungen bis zur Fertigstellung zu schaffen.
Somit ist noch nicht klar, wie die Belegung erfolgt.
Personalsoftware KoPers: Ein Fass ohne Boden.
Die
Entwicklung der neuen Personalsoftware KoPers für die FHH entwickelt
sich immer mehr zum digitalen Pendant zur Elbphilharmonie. Die Kosten
laufen komplett aus dem Ruder: Ursprünglich wurden einmal 40 Millionen
Euro hierfür angesetzt, inzwischen sind die Projektkosten auf gut 96
Millionen Euro angestiegen. Aber auch der Zeitpunkt der Einführung rückt
immer weiter nach hinten. Ursprünglich sollte die Software zum
Jahreswechsel 2016/2017 eingeführt werden, inzwischen wurde dies auf
2018 korrigiert. Einige Funktionen sollen wohl euch erst 2020
bereitstehen.
Nähere Informationen dazu liefert die Senatsinformation aus dem Mai.
Offensichtlich
hat der Senat vollständig die Kontrolle über dieses Projekt verloren.
Bei der kommenden Haushaltsberatung erwarten wir eine deutliche
Erklärung des Senats, wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte und wie
er plant, dieses Projekt zu Ende zu bringen.
Es berichteten das Hamburger Abendblatt und Die Welt.
Präventionsarbeit gegen Salafisten
Die
Hamburger Beratungsstelle „LEGATO“ bietet Beratung für Menschen an, die
von religiös bedingter Radikalisierung betroffen sind. Insbesondere
geht es dabei um den Ausstieg aus der extremistischen Szene. Dass
radikale Salafisten auch in Hamburger Flüchtlingsunterkünften vermehrt
versuchen, neue Anhänger für einen radikalen Islam zu gewinnen, muss uns
Sorge bereiten. Bereits Anfang des Jahres hatten wir als Fraktion einen Antrag
gestellt, der eine Ausweitung der Prävention forderte. Dass in 2016
allein 212 Beratungsgespräche bis zum Stichtag am 16. August geführt
wurden, gibt Indizien darauf, dass hier weitaus mehr Bedarf besteht.
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Mittwoch, 14. September 2016
Aktuelles aus der Hamburger Politik
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