Freitag, 18. Mai 2018

Ausspähen von Mitarbeitern hat offenbar Methode

Seit 2010 gab es in Behörden und Ämtern nur eine Handvoll Fälle, bei denen aus begründetem Verdacht auf Missbrauch der Arbeitszeit Daten von Rechnern ausgewertet wurden. Die Durchsuchung des Dienstrechners eines Mitarbeiters durch die Leitung der Gesundheitsbehörde wird nun juristisch untersucht. Der betroffene Mitarbeiter klagt wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
Eine Antwort des Senates auf meine Kleine Anfrage zeigt, dass das Vorgehen der Behörde zwar ungewöhnlich, aber kein Einzelfall ist.
Seit 2010 wurden demnach in vier weiteren Fällen von Behördenleitungen Mails und Daten von Mitarbeitern auf Dienstrechnern gelesen und ausgewertet: einmal in der Justizbehörde, zweimal in der Innenbehörde und einmal in der Wirtschaftsbehörde. 
Vor diesem Hintergrund erscheint das Vorgehen der Gesundheitsbehörde im aktuellen Fall umso ungewöhnlicher. Ob die Sicherung und Durchsuchung der Daten rechtmäßig und verhältnismäßig war, ist mehr als fragwürdig.

Gleichwohl ist es nicht hinnehmbar, wenn Behördenmitarbeiter in ihrer Arbeitszeit im beträchtlichen Umfang private Angelegenheiten erledigen. In diesem Fall ist zu klären, in welchem zeitlichem Umfang dies geschehen ist. 

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