Seit
2010 gab es in Behörden und Ämtern nur eine Handvoll Fälle, bei denen aus
begründetem Verdacht auf Missbrauch der Arbeitszeit Daten von Rechnern
ausgewertet wurden. Die Durchsuchung des Dienstrechners eines Mitarbeiters
durch die Leitung der Gesundheitsbehörde wird nun juristisch untersucht. Der
betroffene Mitarbeiter klagt wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
Seit
2010 wurden demnach in vier weiteren Fällen von Behördenleitungen Mails und
Daten von Mitarbeitern auf Dienstrechnern gelesen und ausgewertet: einmal in
der Justizbehörde, zweimal in der Innenbehörde und einmal in der
Wirtschaftsbehörde.
Vor
diesem Hintergrund erscheint das Vorgehen der Gesundheitsbehörde im aktuellen
Fall umso ungewöhnlicher. Ob die Sicherung und Durchsuchung der Daten
rechtmäßig und verhältnismäßig war, ist mehr als fragwürdig.
Gleichwohl
ist es nicht hinnehmbar, wenn Behördenmitarbeiter in ihrer Arbeitszeit im
beträchtlichen Umfang private Angelegenheiten erledigen. In diesem Fall ist zu
klären, in welchem zeitlichem Umfang dies geschehen ist.
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