Zu Berichten über schleppende Vorbereitungen bei der Umsetzung Reform der Grundsteuer und hohen Kosten durch deren Einführung erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Es ist zwar richtig, dass der Finanzsenator die Kosten für die Umsetzung der Grundsteuerreform vom Bund zurückfordern will. Doch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt lässt er weiter im Unklaren, wie sich die Grundsteuerreform für sie auswirken wird. Senator Dressel hat noch nicht einmal entschieden, ob die Grundsteuer in Hamburg künftig nach Wert oder nach Fläche berechnet werden soll. Trotzdem weiß er schon jetzt, dass er eine ‚Baulandsteuer‘ in Form der Grundsteuer C einführen möchte. Das grenzt an eine steuerpolitische Geisterfahrt.
Der Verdacht liegt nahe, dass Senator Dressel die SPD-interne Kandidatenkür der neuen Vorsitzenden nicht stören und Finanzminister Scholz bei dessen Bewerbung nicht beschädigen will. Wir Freie Demokraten erwarten vom Senat noch vor dem Herbst belastbare Zahlen zu den Auswirkungen der Reform auf Hamburg und eine klare Stellungnahme, ob Rot-Grün die Öffnungsklausel nutzen will.
Konsequent wäre es, wenn Hamburg die vorgesehene Öffnungsklausel zugunsten eines einfachen, nach Nutzungsart der Immobilie differenzierten Flächenmodells für die Erhebung der Grundsteuer nutzt. Außerdem muss sich der Senat dafür einsetzen, die Grundsteuer aus dem Länderfinanzausgleich herauszulösen. Falls der Bund ansonsten komplexe Doppelberechnungen für den Länderfinanzausgleich fordert, wenn Länder die vorgesehene Öffnungsklausel nutzen, muss Berlin auch die dadurch entstehenden Kosten tragen.“
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