Zur von der Bürgerschaft beschlossenen ‚Pauschalen Behilfe für Beamte‘ erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Die rot-grüne Koalition hat ihr Ziel erreicht und macht Hamburg zum Testgelände für eine ‚Bürgerversicherung light‘ für Beamte. Für die Stadt bedeuten die Pauschalen Beihilfen für Beamte in erster Linie Mehrkosten. Mit diesem Beschluss steuert Hamburg bundesweit auf eine einmalige Insellösung zu, die der SPD offensichtlich als Ersatzbefriedigung für die gescheiterten Bürgerversicherungspläne dienen soll. Diese ideologiegetriebene Politik ist nicht gut für Hamburg.“
Mehr Infos.
Donnerstag, 17. Mai 2018
Montag, 7. Mai 2018
Impfkampagne des Senats geht an Zielgruppe vorbei
Seit 15 Jahren gibt es jährliche
Öffentlichkeitskampagnen für Grippeschutzimpfungen, doch die Zahl derjenigen,
die sich impfen lässt, ist seit 2010 deutlich zurückgegangen. Waren es im Jahr
2012 noch 71 Prozent der Menschen über 60 Jahren, die sich gegen Grippe impfen
ließen, waren es im Jahr 2017 nur noch 68,3 Prozent – und das Jahr 2017 war
kein Ausreißer in den Zahlen. In den letzten 5 Jahren haben die Zahlen
kontinuierlich abgenommen, wie unsere Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat
deutlich zeigt. (Drs. 21/12602 )
Das ist ein Zeichen dafür, dass die Kampagnen des
Senats an der Zielgruppe – Menschen über 60 Jahre – vorbeigehen. Gleichzeitig
steigt die Zahl der Influenza-Infizierungen an.
Auch wenn es bei Grippe zum Teil drastische
Schwankungen gibt, zeigt der Trend im Infekt-Info deutlich in Richtung höherer
Infektionszahlen.
Allein in den ersten 14 Wochen dieses Jahres waren es
7.850 Fälle und damit mehr als in den Jahren 2016 und 2017 zusammen.
Anstatt nur in U- und S-Bahnen zu plakatieren, sollte
die Gesundheitsbehörde dort Aufklärungsarbeit leisten, wo sich Menschen, für
die eine Erkrankung besonders bedrohlich wäre, tatsächlich aufhalten. Älteren
Menschen sind beispielsweise in Verbänden und Vereinen oder Seniorentreffs
aktiv. So könnte diese Zielgruppe viel effektiver erreicht werden.
Dienstag, 1. Mai 2018
Vorfall in der Gesundheitsbehörde aufklären
Zur PC-Durchsuchung eines Mitarbeiters der Gesundheitsbehörde erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Der bisher bekannte Sachverhalt wirft Fragen hinsichtlich des Vorgehens der Behörde auf. Falls die Daten des Computers tatsächliche ohne Angabe von Gründen und ohne konkreten Missbrauchsverdacht gesichert und ausgewertet wurden, ist das ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sollte sich der Senat darüber hinaus auch noch über die Mitbestimmungsrechte des Personalrats hinweggesetzt haben, wäre die Durchsuchung vollkommen inakzeptabel. Senatorin Prüfer-Storcks muss auf jeden Fall aufklären, ob die Behörde rechtmäßig gehandelt hat und ob die Sicherung und Durchsuchung der Daten verhältnismäßig war.
Die Resultate der Durchsuchung haben jedoch Erkenntnisse zu Tage gefördert, die ebenso wenig hinnehmbar sind. Selbst wenn die private Nutzung des Rechners gestattet sein sollte, so hat der Mitarbeiter offenbar nicht unerhebliche Teile seiner Dienstzeit auf Privates verwendet. Anscheinend soll er für sein privates Anliegen auch auf Informationen zurückgegriffen haben, die er aufgrund seiner beruflichen Stellung hatte. Es ist keinem Steuerzahler zu vermitteln, dass ein städtischer Bediensteter während seiner Dienstzeit auf Staatskosten seinem privaten Engagement nachgeht. Wenn ein solches Verhalten bekannt wird, muss es auch Konsequenzen haben.“
„Der bisher bekannte Sachverhalt wirft Fragen hinsichtlich des Vorgehens der Behörde auf. Falls die Daten des Computers tatsächliche ohne Angabe von Gründen und ohne konkreten Missbrauchsverdacht gesichert und ausgewertet wurden, ist das ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sollte sich der Senat darüber hinaus auch noch über die Mitbestimmungsrechte des Personalrats hinweggesetzt haben, wäre die Durchsuchung vollkommen inakzeptabel. Senatorin Prüfer-Storcks muss auf jeden Fall aufklären, ob die Behörde rechtmäßig gehandelt hat und ob die Sicherung und Durchsuchung der Daten verhältnismäßig war.
Die Resultate der Durchsuchung haben jedoch Erkenntnisse zu Tage gefördert, die ebenso wenig hinnehmbar sind. Selbst wenn die private Nutzung des Rechners gestattet sein sollte, so hat der Mitarbeiter offenbar nicht unerhebliche Teile seiner Dienstzeit auf Privates verwendet. Anscheinend soll er für sein privates Anliegen auch auf Informationen zurückgegriffen haben, die er aufgrund seiner beruflichen Stellung hatte. Es ist keinem Steuerzahler zu vermitteln, dass ein städtischer Bediensteter während seiner Dienstzeit auf Staatskosten seinem privaten Engagement nachgeht. Wenn ein solches Verhalten bekannt wird, muss es auch Konsequenzen haben.“
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