Dienstag, 1. Mai 2018

Vorfall in der Gesundheitsbehörde aufklären

Zur PC-Durchsuchung eines Mitarbeiters der Gesundheitsbehörde erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Der bisher bekannte Sachverhalt wirft Fragen hinsichtlich des Vorgehens der Behörde auf. Falls die Daten des Computers tatsächliche ohne Angabe von Gründen und ohne konkreten Missbrauchsverdacht gesichert und ausgewertet wurden, ist das ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sollte sich der Senat darüber hinaus auch noch über die Mitbestimmungsrechte des Personalrats hinweggesetzt haben, wäre die Durchsuchung vollkommen inakzeptabel. Senatorin Prüfer-Storcks muss auf jeden Fall aufklären, ob die Behörde rechtmäßig gehandelt hat und ob die Sicherung und Durchsuchung der Daten verhältnismäßig war.
Die Resultate der Durchsuchung haben jedoch Erkenntnisse zu Tage gefördert, die ebenso wenig hinnehmbar sind. Selbst wenn die private Nutzung des Rechners gestattet sein sollte, so hat der Mitarbeiter offenbar nicht unerhebliche Teile seiner Dienstzeit auf Privates verwendet. Anscheinend soll er für sein privates Anliegen auch auf Informationen zurückgegriffen haben, die er aufgrund seiner beruflichen Stellung hatte. Es ist keinem Steuerzahler zu vermitteln, dass ein städtischer Bediensteter während seiner Dienstzeit auf Staatskosten seinem privaten Engagement nachgeht. Wenn ein solches Verhalten bekannt wird, muss es auch Konsequenzen haben.“

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