Freitag, 18. Mai 2018

Ausspähen von Mitarbeitern hat offenbar Methode

Seit 2010 gab es in Behörden und Ämtern nur eine Handvoll Fälle, bei denen aus begründetem Verdacht auf Missbrauch der Arbeitszeit Daten von Rechnern ausgewertet wurden. Die Durchsuchung des Dienstrechners eines Mitarbeiters durch die Leitung der Gesundheitsbehörde wird nun juristisch untersucht. Der betroffene Mitarbeiter klagt wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
Eine Antwort des Senates auf meine Kleine Anfrage zeigt, dass das Vorgehen der Behörde zwar ungewöhnlich, aber kein Einzelfall ist.
Seit 2010 wurden demnach in vier weiteren Fällen von Behördenleitungen Mails und Daten von Mitarbeitern auf Dienstrechnern gelesen und ausgewertet: einmal in der Justizbehörde, zweimal in der Innenbehörde und einmal in der Wirtschaftsbehörde. 
Vor diesem Hintergrund erscheint das Vorgehen der Gesundheitsbehörde im aktuellen Fall umso ungewöhnlicher. Ob die Sicherung und Durchsuchung der Daten rechtmäßig und verhältnismäßig war, ist mehr als fragwürdig.

Gleichwohl ist es nicht hinnehmbar, wenn Behördenmitarbeiter in ihrer Arbeitszeit im beträchtlichen Umfang private Angelegenheiten erledigen. In diesem Fall ist zu klären, in welchem zeitlichem Umfang dies geschehen ist. 

Donnerstag, 17. Mai 2018

Prüfer-Storcks macht Hamburg zum Testgelände für eine ‚Bürgerversicherung light‘

Zur von der Bürgerschaft beschlossenen ‚Pauschalen Behilfe für Beamte‘ erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Die rot-grüne Koalition hat ihr Ziel erreicht und macht Hamburg zum Testgelände für eine ‚Bürgerversicherung light‘ für Beamte. Für die Stadt bedeuten die Pauschalen Beihilfen für Beamte in erster Linie Mehrkosten. Mit diesem Beschluss steuert Hamburg bundesweit auf eine einmalige Insellösung zu, die der SPD offensichtlich als Ersatzbefriedigung für die gescheiterten Bürgerversicherungspläne dienen soll. Diese ideologiegetriebene Politik ist nicht gut für Hamburg.“
Mehr Infos.

Montag, 7. Mai 2018

Impfkampagne des Senats geht an Zielgruppe vorbei


Seit 15 Jahren gibt es jährliche Öffentlichkeitskampagnen für Grippeschutzimpfungen, doch die Zahl derjenigen, die sich impfen lässt, ist seit 2010 deutlich zurückgegangen. Waren es im Jahr 2012 noch 71 Prozent der Menschen über 60 Jahren, die sich gegen Grippe impfen ließen, waren es im Jahr 2017 nur noch 68,3 Prozent – und das Jahr 2017 war kein Ausreißer in den Zahlen. In den letzten 5 Jahren haben die Zahlen kontinuierlich abgenommen, wie unsere Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat deutlich zeigt. (Drs. 21/12602 )
Das ist ein Zeichen dafür, dass die Kampagnen des Senats an der Zielgruppe – Menschen über 60 Jahre – vorbeigehen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Influenza-Infizierungen an.
Auch wenn es bei Grippe zum Teil drastische Schwankungen gibt, zeigt der Trend im Infekt-Info deutlich in Richtung höherer Infektionszahlen.
Allein in den ersten 14 Wochen dieses Jahres waren es 7.850 Fälle und damit mehr als in den Jahren 2016 und 2017 zusammen.
Anstatt nur in U- und S-Bahnen zu plakatieren, sollte die Gesundheitsbehörde dort Aufklärungsarbeit leisten, wo sich Menschen, für die eine Erkrankung besonders bedrohlich wäre, tatsächlich aufhalten. Älteren Menschen sind beispielsweise in Verbänden und Vereinen oder Seniorentreffs aktiv. So könnte diese Zielgruppe viel effektiver erreicht werden.

Dienstag, 1. Mai 2018

Vorfall in der Gesundheitsbehörde aufklären

Zur PC-Durchsuchung eines Mitarbeiters der Gesundheitsbehörde erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Der bisher bekannte Sachverhalt wirft Fragen hinsichtlich des Vorgehens der Behörde auf. Falls die Daten des Computers tatsächliche ohne Angabe von Gründen und ohne konkreten Missbrauchsverdacht gesichert und ausgewertet wurden, ist das ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sollte sich der Senat darüber hinaus auch noch über die Mitbestimmungsrechte des Personalrats hinweggesetzt haben, wäre die Durchsuchung vollkommen inakzeptabel. Senatorin Prüfer-Storcks muss auf jeden Fall aufklären, ob die Behörde rechtmäßig gehandelt hat und ob die Sicherung und Durchsuchung der Daten verhältnismäßig war.
Die Resultate der Durchsuchung haben jedoch Erkenntnisse zu Tage gefördert, die ebenso wenig hinnehmbar sind. Selbst wenn die private Nutzung des Rechners gestattet sein sollte, so hat der Mitarbeiter offenbar nicht unerhebliche Teile seiner Dienstzeit auf Privates verwendet. Anscheinend soll er für sein privates Anliegen auch auf Informationen zurückgegriffen haben, die er aufgrund seiner beruflichen Stellung hatte. Es ist keinem Steuerzahler zu vermitteln, dass ein städtischer Bediensteter während seiner Dienstzeit auf Staatskosten seinem privaten Engagement nachgeht. Wenn ein solches Verhalten bekannt wird, muss es auch Konsequenzen haben.“