Donnerstag, 16. Mai 2019

Nicht nur umschichten, sondern Schulden ehrlich tilgen

Anlässlich der Entwicklung des Schulen- und Kassenstands der Stadt Hamburg erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:

„Wir begrüßen die hohe Schuldentilgung von mehr als 1,3 Milliarden Euro im ersten Quartal – insbesondere vor dem Hintergrund des durch die HSH Nordbank Krise deutlich gestiegenen Schuldenstands. Allerdings handelt es sich hierbei leider nur um ein Wahlkampf-Strohfeuer. Der rot-grüne Senat musste dafür tief in die Kasse greifen und von öffentlichen Unternehmen sowie von anderen Einrichtungen des ‚Konzerns Hamburg‘ geparktes Geld verwenden. Die muss er aber bald zurückzahlen und damit auch wieder zur Haushaltsklarheit zurückkehren.“

Hintergrund: Aus den in Drs. 21/17210 (S. 11) genannten Zahlen für Aufnahme und Tilgung von Deckungskrediten ergibt sich für den Kernhaushalt eine hohe Nettokredittilgung von 1,335 Mrd. Euro im ersten Quartal 2019. Allerdings wurde dafür v.a. auch auf Geldbestände in der Kasse zurückgegriffen, was auch die Zeile 29 des Gesamtfinanzplans zeigt („Änderung des Bestands an liquiden Mitteln“, S. 6 der Drs.). Der Hinweis auf das „Konzernclearing“ in der angehängten Senatsantwort zu Drs. 21/17079 bedeutet, dass von Landesbetrieben, Sondervermögen und öffentlichen Unternehmen kurzfristig bei der Kasse Hamburg angelegte Gelder genutzt wurden, um die hohe Nettokredittilgung zu finanzieren. Allerdings schulden die Kasse – und damit der Kernhaushalt – dieses Geld früher oder später den jeweiligen Organisationen zurück. Diese sogenannten ‚Kassenkredite beim öffentlichen Bereich‘ – eine Art interner Dispo-Kredit innerhalb des Konzerns FHH – hatten Ende März 2019 einen neuen Rekordstand von über 1,73 Mrd. Euro erreicht; vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Laenderhaushalte/2019/Entw-Schuldenstand_1_Quartal_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Zeile 5 auf S. 3, Kassenkredite beim öffentlichen Bereich). Zur Herkunft des Geldes vgl. bspw. auch Drs. 21/14093.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen