Anlässlich der Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Volksbegehren ‚Gegen den Pflegenotstand‘ erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die nun für Rechtssicherheit in dieser Frage sorgt und Klarheit für die Unterzeichner von Volksinitiativen schafft. Die Entscheidung zeigt auch, dass unsere bisherigen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens sehr begründet waren. Die Hamburgische Bürgerschaft ist im vorliegenden Fall nur bedingt entscheidungsbefugt. Personaluntergrenzen kann die Bürgerschaft als Landesparlament nur in sehr engen Grenzen festlegen. Zuständig ist grundsätzlich der Bund.“
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